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   BVerwG, 17.12.1985 - 1 C 1.85   

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BVerwG, 17.12.1985 - 1 C 1.85 (https://dejure.org/1985,1585)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1985 - 1 C 1.85 (https://dejure.org/1985,1585)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1985 - 1 C 1.85 (https://dejure.org/1985,1585)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewerberecht - Sonntagsarbeit - Anzeigenblatt - Vertrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2003
  • NVwZ 1986, 742 (Ls.)
  • afp 1986, 148
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.04.1983 - 1 C 15.82

    Beschäftigung weiblicher Arbeitskräfte während der Nachtzeit für den Postversand

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1985 - 1 C 1.85
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 7. April 1983 - BVerwG 1 C 15.82 - (GewArch 1983, 225) entschieden hat, schließt die Qualifizierung einer Tätigkeit als Handelsgewerbe im Sinne des § 105 b Abs. 2 GewO die Einordnung als Verkehrsgewerbe im Sinne des § 105 i Abs. 1 GewO aus.

    In seinem oben bereits erwähnten Urteil vom 7. April 1983 - BVerwG 1 C 15.82 - (GewArch 1983, 225) hat der Senat im Vergleich der Anwendungsbereiche von § 105 c Abs. 1 Nr. 1 GewO einerseits und § 105 e Abs. 1 Satz 1 1. Alternative GewO andererseits befunden, daß § 105 c Abs. 1 Nr. 1 GewO nur solche Arbeiten erfaßt, die der unmittelbaren Abwehr zumindest notstandsähnlicher Gefahren dienen, wogegen § 105 e Abs. 1 Satz 1 GewO die weitergehende Bedürfnisbefriedigung sichern soll, die - wie die hier interessierende Informationsvermittlung durch Anzeigenblätter - jenseits einer aktuellen Schadensverhütung liegt.

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 7. April 1983 - BVerwG 1 C 15.82 - (GewArch 1983, 225) ausdrücklich betont hat, wird durch diese Regelung entsprechend der bisherigen langjährigen Staatspraxis eine differenzierte Behandlung der Pressearbeit ermöglicht und unter Einengung des behördlichen Ermessens eine verfassungsgerechte Anerkennung der Funktion der Presse in der freiheitlichen demokratischen Staatsordnung im Lichte des Art. 5 GG gewährleistet.

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1985 - 1 C 1.85
    Diese Ausübungsbeschränkung verstoßt nicht gegen die Garantie der Pressefreiheit in Art. 5 Abs. 1 GG, die auch die Vertriebsfreiheit einschließt (vgl. BVerfGE 20, 162, 176).

    Allerdings hat ein allgemeines Gesetz dieser Art nur in dem Umfang verfassungsrechtlichen Bestand, in dem es der Bedeutung der Garantie des Art. 5 Abs. 1 GG gerecht wird und die Pressefreiheit nur insoweit einschränkt, als dies von der Rücksicht auf mindestens gleichwertige Rechtsgüter unbedingt geboten ist (vgl. BVerfGE 20, 162, 177).

  • BVerfG, 04.06.1957 - 2 BvL 17/56

    Pressedelikte

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1985 - 1 C 1.85
    Zum Presserecht gehören kompetenzrechtlich nur solche Normen, die herkömmlich oder kraft inneren Sachzusammenhanges dem Presserecht zuzuordnen sind (vgl. BVerfGE 7, 29, 36 ff.).
  • BVerwG, 07.10.1965 - I C 61.63

    Genehmigung zur Beschäftigung von Personal zur Instandsetzung von Automaten

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1985 - 1 C 1.85
    Für den Begriff des Handelsgewerbes im Sinne der vorgenannten Bestimmung ist der Umsatz von Waren aller Art und von Geld kennzeichnend (vgl. BVerwG, GewArch 1966, 34).
  • Drs-Bund, 09.01.1985 - BT-Drs 10/2706
    Auszug aus BVerwG, 17.12.1985 - 1 C 1.85
    Der in der parlamentarischen Beratung befindliche Regierungsentwurf eines Arbeitszeitgesetzes (BT-Drucks. 10/2706) sieht vor, daß die Bestimmungen der §§ 105 a ff. GewO entfallen und die betreffende Materie im Arbeitszeitgesetz geregelt wird.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.1991 - 4 A 2162/90

    Gewerberecht: Verteilung eines Anzeigenblattes an Sonntagen, Veräußerung des

    Entscheidend ist, daß auch die Austräger eine weisungsgebundene Arbeit verrichten und nach dem Umfang ihrer Tätigkeit entlohnt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1985 -- 1 C 1.85 --, GewArch 1986, 93 (94) = NJW 1986, 2003).

    Für den Begriff des Handelsgewerbes in diesem Sinne ist der Umsatz von Waren aller Art und von Geld kennzeichnend (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1985 -- 1 C 1.85 --, NJW 1986, 2003; Urteil vom 14. November 1989 -- 1 C 29.88 --, NJW 1990, 1059 ).

    Entscheidend für das Vorliegen einer handelsgewerblichen Tätigkeit iSd § 105 Abs. 2 GewO ist der Umsatz der Waren (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1985 -- 1 C 1.85 --, NJW 1986, 2003).

    Die Qualifizierung einer Tätigkeit als Handelsgewerbe iSd § 105 b Abs. 2 GewO schließt die Einordnung als Verkehrsgewerbe iSd § 105 i Abs. 1 GewO aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1985 -- 1 C 1.85 --, NJW 1986, 2003; Urteil vom 14. November 1989 -- 1 C 29.88 --, NJW 1990, 1059 (1060).

    Ein öffentliches Interesse in diesem Sinne liegt nur vor, wenn es so dringend ist, daß es dem Interesse an der Beseitigung von Notfällen in seinem Gewicht etwa gleichkommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. April 1983 -- 1 C 15.82 --, GewArch 1983, 225 (227); Urteil vom 17. Dezember 1985 -- 1 C 1.85 --, NJW 1986, 2003; Urteil vom 14. November 1989 -- 1 C 29.88 --, NJW 1990, 1059 (1060).

  • BVerwG, 14.11.1989 - 1 C 29.88

    Anwendbarkeit des Sonntagsbeschäftigungsverbotes - Pressegroßhändler - Erteilung

    Für den Begriff des Handelsgewerbes in diesem Sinne ist der Umsatz von Waren aller Art und von Geld kennzeichnend (vgl. Urteil vom 17. Dezember 1985 - BVerwG 1 C 1, 85 - Buchholz 451.20 §§ 105 a-i GewO Nr. 6 = GewArch 1986, 93).
  • BAG, 04.05.1993 - 1 ABR 57/92

    Sonntagsarbeit von Wartungstechnikern an Flugsimulatoren

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts umfaßt das Handelsgewerbe ganz allgemein den Umsatz von Waren aller Art und von Geld (vgl. BVerwG Urteil vom 14. November 1989, aaO, zu II 1 der Gründe sowie Urteil vom 17. Dezember 1985 - 1C 1.85 - GewArch 1986, 93).
  • VG Berlin, 10.03.2017 - 14 K 13.15

    Pressespiegel dürfen auch an Sonn- und Feiertagen erstellt werden

    Das dabei bestehende behördliche Ermessen war nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung insofern - ggf. "auf null" - eingeengt, als "eine verfassungsgerechte Anerkennung der Funktion der Presse in der freiheitlichen demokratischen Staatsordnung im Lichte des Art. 5 GG gewährleistet" sein musste (vgl. z.B. BVerwG, Urt. v. 07.04.1983, NVwZ 1984, 374, 376; Urt. v. 17.12.1985, NJW 1986, 2003, 2004; Urt. v. 14.11.1989, NJW 1990, 1059, 1060 f.; vgl. ferner OVG Münster, Urt. v. 01.10.1991, NVwZ-RR 1992, 476, 477; VGH Kassel, Urt. v. 10.02.1993, NVwZ-RR 1994, 155, 156).
  • BGH, 26.11.1987 - I ZR 178/85

    Sonntagsvertrieb; Verteilen eines Anzeigenblattes an Sonn- und Feiertagen

    Diese Umstände rechtfertigen es, die Austräger dem Personenkreis des § 105 b Abs. 2 Satz 1 GewO zuzurechnen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 1985 - 1 C 1/85, NJW 1986, 2003 [BVerwG 17.12.1985 - 1 C 1/85]).
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